Monatsschießen

 

Für den Wettbewerb gelten:

Austragungsdatum: Der 2. Freitag eines Monats ab 18.00 Uhr

  • Sportgerät: Luftgewehr
  • Anschlag: sitzend aufgelegt
  • Entfernung: 10m
  • Startgeld: 1. Satz 7,00€

Das Probeschießen ist nicht gestattet.

 

Einen Satz entspricht 20 Schuss auf 2 Wettkampfstreifen.
Es können 10 Schuss nachgelöst werden für 3,00 Euro. Jede zu wertende Wettkampfscheibe wird nur mit einem Schuss beschossen.
Weiterhin gilt die Schießsportordnung. Es ist nur Maschinenwertung zugelassen.

Die beiden besten Teiler kommen in die Wertung.

Je Schuss sind 2 Minuten erlaubt.

Allgemeine Bestimmungen: Verstöße gegen die Ausschreibung oder die allg. gültigen Bestimmungen der Schieß- und Standordnung des deutschen
Schützenbundes e. V. werden mit dem Ausschluss durch die Schießleitung geahndet.
Änderungen im Ablauf und der Ausschreibung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Jeder Teilnehmer unterwirft sich durch seine Teilnahme dieser Ausschreibung.

Bekanntmachung der Ergebnisse und Siegerehrung:

Nach dem Schießen um 21:00 Uhr

 
Schießsportleiter                                                                  1. Vorsitzender
Nicolai Döbeling                                                                      Hermann Herwig